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Ende der Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen

Einleitung: Ende der Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist zum Jahreswechsel 20 Jahre alt geworden. Damit endet die Einspeisevergütung für die ersten unter dem Gesetz geförderten Photovoltaikanlagen, welche mittlerweile über 20 Jahre alt sind. Seit 2001 werden PV-Anlagen durch das Gesetz gefördert: Private Anlagenbesitzer erhalten damit eine für einen Zeitraum von 20 Jahren festgelegte Vergütung für die Einspeisung des Solarstroms in das öffentliche Netz. Doch dieser Zeitraum verstreicht nun für die ersten, über 20 Jahre alten, geförderten PV-Anlagen.

Was passiert nach der Einspeisevergütung mit den alten Photovoltaikanlagen? Wir haben Vorschläge für Sie zusammengestellt, wie Sie Ihre Ü20-Anlage nutzen können. Dabei sind wir gerne als Berater für Sie da, um die passende Option für Sie zu finden.

Direktvermarktung des Stroms aus der Photovoltaikanlage

Diese Lösung beinhaltet eine aktive Suche nach einem neuen Abnehmer oder Käufer, welcher den erzeugten Strom aus der Anlage nutzt.  In der Regel verläuft die Direktvermarktung über einen Dienstleister. Jedoch kann diese Lösung für kleine Anlagen nicht attraktiv genug sein. Deshalb bieten das EEG 2021 und der Eigenverbrauch in den meisten Fällen sinnvollere Alternativen für Betreiber kleiner Photovoltaikanlagen.

EEG 2021: Die Übergangslösung der Bundesregierung

Mit der EEG 2021 hat die Bundesregierung eine Übergangslösung für Halter kleiner Photovoltaikanlagen vorgestellt. Diese können bis 2027 weiterhin den Solarstrom, welcher in der Anlage erzeugt wird, den Netzbetreibern zur Verfügung stellen. Im Gegenzug erhalten sie den Marktwert abzüglich der Vermarktungskosten in Höhe von 4 Cent (2 Cent bei Einbau eines intelligenten Messsystems). Im Jahr 2027 legt die Bundesregierung dann einen Vorschlag für den marktgetriebenen Photovoltaikausbau vor.

Wenn Sie nach dem Ende der aktuell laufenden Einspeisevergütung nichts verändern, gilt für Ihre Anlage automatisch die Übergangslösung. Zu beachten ist jedoch, dass die Regelung nur bis 2027 gilt. Zugleich lohnt sich die Volleinspeisung in den meisten Fällen nicht, da der Marktwert des Solarstroms gering ausfällt (zwischen zwei und vier Cent pro Kilowattstunde). Deshalb sollten Sie einen Blick auf die Erhöhung des Eigenverbrauchs als Alternative zur Volleinspeisung setzen.

Eigenverbrauch des selbst erzeugten Stroms

Der Eigenverbrauch des Solarstroms gilt längst als Königsweg für die Besitzer neuer Anlagen, denn schon seit Jahren sind die Kosten für die Stromerzeugung mit Photovoltaik günstiger sind als der Strompreis. Und auch für Ü20-Anlagen hat der Bundestag mit dem letzten EEG-2021-Beschluss erst eine Hürde beseitigt: Bei alten Anlagen mit einer Leistung von weniger als 30 kWp ist keine EEG-Umlage (auch keine reduzierte) auf den Eigenverbrauch zu zahlen. Der Eigenverbrauch des selbst erzeugten Solarstroms ist damit eine sinnvolle Alternative. Hierbei kann auch eine kombinierte Lösung in Frage kommen, bei der Sie möglichst viel Strom für Ihren Eigenverbrauch nutzen, aber überschüssigen Strom weiterhin in das öffentliche Netz einspeisen. Wenn Sie Ihre Anlage auf Eigenverbrauch umstellen möchten, muss ein Fachbetrieb kleinere technische Änderungen im Zählerschrank vornehmen, sodass der Solarstrom direkt ins Haus fließen kann. Gerne sind wir hier für Sie da.

Für die Umstellung auf den Eigenverbrauch empfiehlt sich auch die Anschaffung eines Stromspeichers. Die tagsüber erzeugte Energie lässt sich dann auch abends nutzen. Eine weitere und mit geringeren Kosten verbundene Alternative ist die Installation eines PV-Heizstabs, mit welchem Sie den PV-Strom zur Warmwasserbereitung nutzen können. Wenn Sie bereits ein Elektroauto fahren oder dies für Sie in Erwägung kommt, können Sie auch eine Wallbox/Ladestation für dieses installieren und die Wallbox mit dem selbst erzeugten Solarstrom speisen. Dank staatlicher Förderungen erhalten Sie die Wallbox praktisch zum Nulltarif und haben damit eine ideale Kombination aus Photovoltaik und Elektromobilität. Die Wirtschaftlichkeit dieser Investitionen für Ihre alte Photovoltaikanlage lässt sich im Einzelfall überprüfen. Gerne stehen wir Ihnen mit einer kostenlosen Erstberatung zur Verfügung.

Fazit: Solarstrom aus alten Photovoltaikanlagen lässt sich für den Eigenverbrauch nutzen

Mit dem EEG 2021 hat die Bundesregierung eine wichtige Hürde zum Weiterbetrieb ausgeförderter Photovoltaikanlagen beseitigt. Anlagenhalter dürfen den Solarstrom weiterhin gegen Erhalt des Marktpreises in das öffentliche Netz einspeisen. Dies erspart den Weg der Direktvermarktung. In den meisten Fällen ist jedoch die Nutzung der Anlage für den Eigenverbrauch wirtschaftlicher. Denn: hierbei sparen Sie am wesentlich teureren Strom aus dem öffentlichen Netz. Wir empfehlen daher den Eigenverbrauch. Gerne beraten unsere Experten Sie zu allen Fragen rund um den Weiterbetrieb.

Nach Ablauf Ihrer regulären Einspeisevergütung sollten Sie die wirtschaftlichen Optionen von einem Fachbetrieb prüfen lassen und Ihre Anlage auf Sicherheit und Leistung testen. Es besteht außerdem die Pflicht zur Eintragung ins Marktstammdatenregister. Technische Änderungen werden hier mit aufgenommen.

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