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Kaufpreis für Elektroautos ab 2023

Kaufprämie für Elektroautos (eingestellt!)

Das ändert sich ab 2023

Die Kaufprämien für Elektroautos werden ab 2023 gekürzt, wie das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) mitteilt. Statt wie bisher mit 6000 Euro aus dem Corona-Konjunkturpaket bezuschusst der Staat den Kauf eines Elektroautos mit einem Listenpreis bis 40.000 Euro netto dann mit 4500 Euro. Bei Autos mit einer Preisspanne von 40.000 bis 65.000 Euro sind es 3000 Euro. Die Zuschüsse der Hersteller entsprechen weiterhin 50 Prozent, betragen also 2250 bzw. 1500 Euro. Ab dem 1. September 2023 wird die Antragstellung ausschließlich noch für Privatpersonen möglich sein. Die Förderung von Plug-in-Hybriden wird dagegen komplett eingestellt. Erste Regelungen für 2024 beschränken die Kaufprämien auf Elektroautos mit einem maximalen Listenpreis von 45.000 Euro. Der Bundesanteil beträgt dann 3000 Euro, der Herstellerzuschuss entsprechend 1500 Euro.

Welche Elektroautos werden gefördert?

Es werden nur Fahrzeuge gefördert, die auf der Liste der förderfähigen Fahrzeuge verzeichnet sind. Die dort aufgelisteten Automobilhersteller haben sich an der Beteiligung am Umweltbonus verpflichtet. Neben Neufahrzeugen profitiert man von der Prämie auch mit Leasingfahrzeugen, solange der Leasingvertrag eine Laufzeit von mindestens 24 Monaten hat. Beträgt diese 12 bis 23 Monate, erhält man einen reduzierten Förderungsbetrag. Bei Gebrauchtwagen müssen für die Förderung mehrere Voraussetzungen erfüllt sein: Sie sind nur dann von der Förderung betroffen, wenn das Datum der Erstzulassung nicht länger als ein Jahr zurückliegt. Dabei darf das Auto nicht schon zu einem früheren Zeitpunkt gefördert worden sein. Der Kilometerstand darf die Marke von 15.000 km zusätzlich nicht überschreiten. Weiterhin muss das Fahrzeug bei einem Fahrzeughändler erworben worden sein.

Wie kann ich die Förderung beantragen und was sind Voraussetzungen?

Wer die Kaufprämie für Elektroautos nutzen möchte, muss beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einen elektronischen Antrag ausfüllen. Dafür muss das Fahrzeug bereits zugelassen und der Antragsteller als Halter eingetragen sein. Ab der Zulassung haben Sie ein Jahr Zeit, um den Antrag zu stellen. Achten Sie darauf, dass Sie alle erforderlichen Unterlagen, zum Beispiel die Rechnung oder den Leasingvertrag und die Zulassungsbescheinigung, parat halten. Voraussetzung für die Auszahlung der Prämie ist die Zulassung auf den Antragsteller über 12 Monate hinweg. Beim Leasing beträgt die Mindesthaltedauer 24 Monate bei einer Laufzeit von 24 Monaten oder mehr. 

Ausführliche Informationen finden Sie auf der Seite des BAFAs.

Wie lange wird es die Kaufprämie für Elektroautos noch geben?

Finanzminister Christian Lindner (FDP) stellt für den Umweltbonus letztmalig neue Mittel in Höhe von 2,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Zusammen mit 0,9 Milliarden Euro an bisher unverbrauchten Mitteln beschränkt sich der Fördertopf auf insgesamt 3,4 Milliarden Euro. Nach Angaben des Wirtschaftsministeriums sieht der Haushaltsplan 2,1 Milliarden Euro für 2023 und 1,3 Milliarden Euro für 2024 vor. Sobald diese Mittel erschöpft sind, läuft auch die Prämie für Elektroautos aus. Ersten Prognosen zufolge wird es 2024 rund 360.000 weniger Neuzulassungen geben als erwartet. Das Ziel von zwei Millionen zugelassenen Elektroautos wird damit voraussichtlich erst 2025 erreicht.

Die Empfehlung geht dementsprechend dahin, die Kaufprämien für Elektroautos zu nutzen, solange sie noch existieren. Problematisch sind jedoch die momentan langen Lieferzeiten für Neuwagen: Da bei der Antragstellung die Zulassung des Fahrzeuges vorausgesetzt wird, kann niemand abschätzen, wer von der Prämie noch profitiert.

Kaufpreis für Elektroautos ab 2023
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