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Förderung von Stromspeichern in Baden-Württemberg (eingestellt!)

Das Programm „netzdienliche Photovoltaik-Batteriespeicher“ verhilft Ihnen in Baden-Württemberg zu einer Förderung für Ihren Stromspeicher bzw. Ihrer Solarbatterie. Es handelt sich dabei um eine Neuauflage des Förderprogramms, die im Rahmen eines Maßnahmenpakets zur Abfederung der Coronakrise am 01. April 2021 in Kraft tritt. Eine erste Runde ist das Förderprogramm des Baden-Württembergischen Umweltministeriums bereits von März 2018 bis Juli 2019 durchlaufen.

Mit der Initiative ist Baden-Württemberg Einzelgänger. Zwar gibt es kein einheitliches Programm auf Bundesebene, jedoch haben die meisten Bundesländer ein Programm zu Förderung von Solarbatterien aufgestellt. In Rheinland-Pfalz profitieren Sie beispielsweise vom Solar-Speicher-Programm“

Was wird gefördert?

Sie erhalten einen Zuschuss des Landes Baden-Württemberg für einen Stromspeicher, den Sie an das öffentliche Netz anschließen und gemeinsam mit einer neuen Photovoltaikanlage installieren. Dabei soll der Stromspeicher netzdienlich sein und für mindestens fünf Jahre diesem Zweck entsprechend betrieben werden. Sie können die Solarbatterie also erst nach Ablauf dieses Zeitraums nutzen, um Strom für sich selbst zu speichern und damit Ihren Eigenverbrauch zu erhöhen.

Bei der Fördervergabe unterscheidet der Gesetzgeber zwischen „Heimspeichern“, die Privatpersonen mit einer Photovoltaikanlage mit bis zu 30 kWp Leistung installieren, und „Gewerbespeichern“, für die die Leistung der Photovoltaikanlage bereits bei über 30 kWp liegen muss.

Wie hoch fällt die Förderung aus?

Die Förderung von Stromspeichern in Baden-Württemberg erfolgt je kWh nutzbarer Speicherkapazität. Sie beträgt bei den kleineren Heimspeichern 200 und bei den größeren Gewerbespeichern 300 Euro pro kWh Speicherkapazität. Die maximale Förderhöhe beträgt 30% der Nettoinvestitionskosten der Solarbatterie. Für Gewerbespeicher ist sie außerdem noch einmal auf 45.000 Euro gedeckelt. Darüber hinaus umfasst das Programm auch die Förderung eines netzdienlichen E-Fahrzeug-Ladepunktes mit 500 Euro.

Wo kann ich die Förderung beantragten und was sind Voraussetzungen?

Da es sich um ein Förderprogramm des baden-württembergischen Umweltministeriums handelt, ist der Wohnsitz im Land Grundvoraussetzung für die Förderung. Wie der Name des Programms „netzdienliche Photovoltaik-Battieriespeicher“ schon anmuten lässt, ist außerdem relevant, dass es sich für mindestens fünf Jahre um einen netzdienlichen Stromspeicher handeln muss. Das heißt, dass die Solarbatterie den Strom aus Ihrer Photovoltaikanlage zum Zweck der Netzeinspeisung speichert. Damit können Sie den Stromspeicher zunächst nicht dafür nutzen, Ihren Eigenverbrauch am Solarstrom zu erhöhen.

Daneben müssen Sie bereit sein, sich für ein Monitoring zu registrieren, und einige technische Voraussetzungen erfüllen. Unter anderem kommen hierbei nur Speicher mit einer Mindestkapazität von zwei kWh für die Förderung in Frage. Weiterhin sollte das Verhältnis der Photovoltaikanlagengröße zur nutzbaren Speicherkapazität mindestens 1,2 kWp (bei der Anlage) zu 1 kWh (beim Speicher) betragen. Andernfalls ist nur der Anteil an der Speicherkapazität, der dieses Verhältnis nicht übersteigt, förderfähig. In der Kombination mit einer Wärmepumpe oder E-Ladesäule (auch: Wallbox) dürfen Sie jedoch von diesem Verhältnis abweichen. 

Die Beantragung der Förderung erfolgt bei der L-Bank Baden-Württemberg auf elektronischem Wege. Mehr Informationen dazu finden Sie hier. Ab dem 01. April 2021 dürfen Sie mit dem Vorhaben erst dann beginnen, wenn der Antrag dort eingegangen ist.

Fazit zur Förderung von Solarstromspeichern in Baden-Württemberg

Ein Stromspeicher ist in den meisten Fällen zu empfehlen, denn er speichert den überschüssigen Strom aus Ihrer Solaranlage am Tag und macht ihn für abends abrufbar. Besonders für Menschen, die vorwiegend abends Strom verbrauchen, ist die Investition in eine Solarbatterie daher grundsätzlich zu empfehlen.

Zu beachten ist jedoch, dass Sie mit dieser Förderung zunächst einen netzdienlichen Stromspeicher installieren müssen. Damit ist der Stromspeicher für fünf Jahre an die Netzeinspeisung gebunden und erfüllt somit zunächst nicht seinen ursprünglichen Zweck, den Eigenverbrauch an Solarstrom zu erhöhen. Zwar wird die anfängliche Investition vergünstigt, jedoch rentiert sich diese erst nach über fünf Jahren, wenn die Batterie im eigenen Haushalt Verwendung findet. Sie sollten also für Ihren individuellen Fall überprüfen, ob sich die Förderung für Sie lohnt oder Sie lieber darauf verzichten, um den Stromspeicher sofort zur Erhöhung Ihres Eigenverbrauchs verwenden zu können. Gerne beraten Sie unsere Experten.

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