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Förderung von Stromspeichern in Rheinland-Pfalz (eingestellt!)

Das sogenannte Solar-Speicher-Programm des Landes Rheinland-Pfalz fördert seit Oktober 2019 die Installation von Solarstromspeichern. Voraussetzung ist, dass diese gemeinsam mit einer neuen Photovoltaikanlage errichtet werden.

Mit der Initiative ist Rheinland-Pfalz kein Einzelgänger. Zwar gibt es kein einheitliches Programm auf Bundesebene, jedoch haben die meisten Bundesländer ein Programm zu Förderung von Solarbatterien aufgestellt. In Baden-Württemberg profitieren Sie beispielsweise vom Förderprogramm „Netzdienliche Photovoltaikstromspeicher“

Was wird gefördert?

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses des Landes Rheinland-Pfalz für einen Stromspeicher, der gemeinsam mit einer Solaranlage installiert wird. Dabei sind Gewährleistung und Höhe des Zuschusses abhängig von der Kapazität und der Leistung des Speichers. Zunächst war das Programm auf Privathaushalte und kommunale Projekte ausgelegt. Mittlerweile hat das Land die Fördermittel aber ausgeweitet, sodass auch Unternehmen oder Vereine von der Förderung für Stromspeicher profitieren können.

Die Förderung für Stromspeicher wird von der Energieagentur Rheinland-Pfalz vergeben und gilt als zentraler Baustein der Solaroffensive im Land. Die Energieagentur ist eine Landestochter aus Mitteln des rheinland-pfälzischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten.

Wie hoch fällt die Förderung aus?

Das Solar-Speicher-Programm gewährt Privathaushalten eine Förderung von 100 Euro pro Kilowattstunde (kWh) nutzbarer Speicherkapazität. Hierzu muss der Speicher eine Mindestkapazität von 5 kWh aufweisen. Außerdem ist eine neue Photovoltaikanlage mit einer Leistung von mindestens 5 kWp zu installieren. Die maximale Förderhöhe liegt bei insgesamt 1.000 Euro.

Für Gemeinden, Gewerbe oder Vereine sind diese Werte noch etwas größer: Hier muss der Speicher eine nutzbare Kapazität von mindestens 10 kWh und die Photovoltaikanlage eine Mindestleistung von 10 kWp aufweisen. Auch der maximale Zuschuss des Landes Rheinland-Pfalz für einen Stromspeicher liegt mit 10.000 Euro über der Förderhöhe für Privathaushalte. Was genau die verschiedenen Kennwerte bedeuten, können Sie in unserem Artikel zu den wichtigsten Kennzahlen von Stromspeichern nachlesen.

Wo kann ich die Förderung beantragen und was sind Voraussetzungen?

Die wichtigste Voraussetzung für die Förderung von Stromspeichern in Rheinland-Pfalz ist, dass Sie diese gemeinsam mit einer neuen, netzgekoppelten Photovoltaikanlage installieren. Demzufolge unterstützt die Förderung leider nicht die Anschaffung eines Stromspeichers für bestehende PV-Anlagen. Dennoch kann sich eine Nachrüstung in verschiedenen Fällen lohnen. – Lesen Sie dazu hier gerne mehr.  

Bevor Sie den Bauauftrag erteilen oder einen Kauf tätigen, muss der Förderantrag für das Projekt bei der Energieagentur Rheinland-Pfalz eingehen. Die gesamte Bearbeitungsdauer bis zur Auszahlung des Geldes kann mehrere Monate dauern, für Ihren Projektstart ist die Bestätigung des Eingangs zunächst aber ausreichend. Wichtig ist jedoch, dass Sie keine Handwerker beauftragen, bevor Sie diese Eingangsbestätigung erhalten haben.

Zur Beantragung der Förderung von Stromspeichern müssen Sie ein entsprechendes Formular ausfüllen und bei der Energieagentur Rheinland-Pfalz einreichen. Ausführliche Hinweise zur Antragsstellung sowie weitere Informationen zum Solar-Speicher-Programm finden Sie auf den Seiten der Energieagentur Rheinland-Pfalz.

Fazit zur Förderung von Stromspeichern in Rheinland-Pfalz

Mit einem Stromspeicher können Sie auch in sonnenarmen Stunden vom Solarstrom aus Ihrer eigenen Photovoltaikanlage Gebrauch machen. Die Solarbatterie speichert überschüssigen Strom am Tag, den Sie dann abends abrufen können. Daher ist die Investition in einen Stromspeicher für Menschen, die vorwiegend abends ihren Strom verbrauchen, ohnehin wirtschaftlich. Mit dem Solar-Speicher-Programm wird Ihnen diese Investition in Rheinland-Pfalz noch einmal erleichtert.

Inhalt dieses Artikels

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