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Finanzierung_KfW-Kredit_270

Finanzierung von Photovoltaikanlagen durch den KfW-Kredit 270

Der Kredit 270 ist Teil des KfW-Programms Erneuerbare Energien, welches das Ziel verfolgt, eine günstige Finanzierung zur Stromerzeugung durch erneuerbare Energien zu ermöglichen. Er ist speziell auf die Förderung von Strom und Wärme aus erneuerbaren Energien ausgerichtet. Hierzu zählt neben Wasser, Wind oder Biogas auch Photovoltaik. Dabei können Sie den Kredit sowohl als Privatperson als auch als Gewerbetreibender beantragen.

Was wird mit der Finanzierung durch den KfW-Kredit 270 gefördert?

Der Kredit ermöglicht eine Vielzahl an Fördermöglichkeiten im Bereich der erneuerbaren Energien. Unser Fokus besteht im Folgenden auf Energieoptimierung im Rahmen von Photovoltaik: In diesem Bereich verhilft der Kredit zu einer kostengünstigen Finanzierung der Errichtung oder Erweiterung von Photovoltaikanlagen, Wärmespeichern und Solarbatterien. Hierunter fallen auch die Planung, Projektierung und Installation der Anlagen.

Darüber hinaus lassen sich mit dem Kredit auch Steuersysteme zur Energieoptimierung oder Geräte zur Digitalisierung finanzieren, wenn diese den Zweck erfüllen, erneuerbare Energien in das Energiesystem zu integrieren. Hierbei ist es nicht relevant, ob die Installation der Anlage auf einem Dach oder einer Freifläche erfolgt. Außerdem können Sie die Mehrwertsteuer mitfinanzieren, wenn Sie sich gegen einen Vorsteuerabzug entscheiden.

Wie hoch fällt die Finanzierung durch den KfW-Kredit 270 aus?

Mit dem Kredit können Sie bis zu 100 Prozent Ihrer Investitionskosten finanzieren. Ihr individueller Zinssatz hängt dabei ab von der Entwicklung des Kapitalmarkts und Ihren persönlichen wirtschaftlichen Verhältnissen. Mögliche Zinssätze beginnen bereits bei 1,03 Prozent. Je nach Ausgestaltung und Laufzeit sind die ersten ein bis drei Jahre tilgungsfrei. Eine genaue Darlegung der Kreditkonditionen finden Sie auf der Seite der KfW.

Wie kann ich die Förderung beantragen und was sind Voraussetzungen?

Den Antrag auf Finanzierung kann sowohl Ihre Hausbank als auch ein anderer Finanzierungspartner Ihrer Wahl stellen. Die KfW entscheidet dann über die Förderung; der Abschluss an sich findet wiederum mit Ihrem Finanzierungspartner statt. Voraussetzung für den Kredit ist, dass Sie einen Teil des selbst produzierten Solarstroms in das öffentliche Netz einspeisen. Die Kombination mit anderen Fördermitteln ist grundsätzlich möglich. Falls es sich dabei um staatliche Beihilfen handelt, wird Ihr Finanzierungspartner den Kredit jedoch nur ohne staatliche Beihilfen ausgestalten können.

Empfehlung zur Finanzierung durch den KfW-Kredit 270

Die Kreditfinanzierung Ihrer Photovoltaikanlage kommt nur in Frage, wenn Sie diese nicht aus eigenen Mitteln finanzieren können. In diesem Fall sollten Sie die Konditionen verschiedener Kredite miteinander vergleichen. Zwar bietet der KfW-Kredit eine sehr gute Förderung Ihres Energievorhabens, jedoch bieten oft auch private Banken spezielle Photovoltaikkredite. Außerdem besteht im Rahmen von Bausparverträgen teils die Möglichkeit einer Finanzierung von Solaranlagen. Dennoch lässt sich der KfW-Kredit 270 zur Photovoltaikfinanzierung empfehlen.

Anmerkung: Die Inhalte dieser Seite stammen aus Informationen der KfW. Ausfürliche Informationen finden Sie auch auf der eigenen Seite der Kreditanstalt.

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