Einleitung: Abschaffung der EEG-Umlage
Das Ende der EEG-Umlage war eigentlich erst für 2023 vorgesehen. Doch die Bundesregierung plant die Abschaffung vorzuziehen. Grund dafür sind die stark gestiegenen Strompreise, welche für viele Haushalte hierzulande eine Belastung darstellen.
Hohe Energiepreise belasten viele Haushalte
Die Inflationsrate in Deutschland steigt im Jahr 2021 auf 3,1%. Dieser Höchststand seit 1993 innerhalb der Bundesrepublik lässt sich auf die hohen Energiepreise zurückführen. Nach ökonomischer Einschätzung dauert es länger, bis diese Zahl sinkt und Stromkunden müssen weiterhin mit hohen Energiepreisen rechnen. Diese führen zu einer starken finanziellen Belastung, welche sich durch ein frühzeitiges Ende der Umlage mindern lässt. Erste Stimmen aus dem Bundestag sprechen über ein jährliches Ersparnis von 300 Euro für einen deutschen Durchschnittshaushalt, nachdem die Umlage abgeschafft wurde.
Was ist die EEG-Umlage?
Die EEG-Umlage ist im Erneuerbare-Energien-Gesetz geregelt. Mit Hilfe dieser Umlage wird der Ausbau von erneuerbaren Energien innerhalb Deutschlands finanziert. Sie wird jährlich festgelegt und findet sich als Teil der Stromrechnung beim Kunden wieder. Aktuell beträgt die EEG-Umlage 3,72 Cent pro Kilowattstunde, was circa 10 Prozent des durchschnittlichen Strompreises ausmacht.
Auswirkungen für Photovoltaikanlagenbetreiber
Betreiber einer Photovoltaikanlage sind von der Zahlung der EEG-Umlage nicht ganz ausgeschlossen. Seit 2014 müssen Sie für Ihren selbst erzeugten und verbrauchten Strom die Umlage zahlen. Dennoch gibt es einige Sonderregelungen, welche im EEG 2021 überarbeitet unter dem Begriff „Eigenversorgung“ dargestellt sind. Inhalt dieser Sonderregelung ist unter anderem die Zahlung eines reduzierten Umlagebetrags von 40 % für Anlagenbetreiber. Wenn Sie eine Anlage unter 30 kW betreiben, sind Sie sogar vollständig von der Zahlung der EEG-Umlage befreit. Abgesehen von dem Wegfall der reduzierten Umlage hat die geplante Abschaffung folglich keine großen Auswirkungen auf Sie als Betreiber einer Photovoltaikanlage.
ACHTUNG! Die EEG-Umlage hat keinerlei Einfluss auf die Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz. Mehr Informationen über eine Förderung durch die Einspeisevergütung nach dem EEG finden Sie hier.
Stimmen gegen eine frühzeitige Abschaffung
Es gibt neben positiven Reaktionen auch negative Äußerungen zum womöglich frühzeitigen Ende der EEG-Umlage. Hierbei fordern Gewerkschaften gezieltere Hilfen für private Haushalte. Zusätzlich zu einer spürbaren Entlastung der Kosten beim Stromkunden erwarten sie beispielsweise auch eine Aussetzung der 19%igen Mehrwertsteuer auf Energie oder einen einmaligen Kinder-Bonus von 200 Euro.