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Abschaffung der EEG-Umlage: Entlastung für Stromkunden

Abschaffung der EEG-Umlage: Entlastung für Stromkunden

Einleitung: Abschaffung der EEG-Umlage

Das Ende der EEG-Umlage war eigentlich erst für 2023 vorgesehen. Doch bereits am 01. Juli 2022 wurde die EEG-Umlage auf null Euro abgesenkt. Ab Januar 2023 wurde die EEG-Umlage komplett abgeschafft. Grund dafür waren die stark gestiegenen Strompreise, welche für viele Haushalte hierzulande eine Belastung darstellten.

Hohe Energiepreise belasten viele Haushalte

Die Inflationsrate in Deutschland stieg im Jahr 2021 auf 3,1 Prozent. Dieser Höchststand seit 1993 innerhalb der Bundesrepublik ließ sich auf die hohen Energiepreise zurückführen. Nach ökonomischer Einschätzung dauert es länger, bis diese Zahl sank und Stromkunden mussten weiterhin mit hohen Energiepreisen rechnen. Diese führten zu einer starken finanziellen Belastung, welche sich durch ein frühzeitiges Ende der Umlage mindern ließ. Der Bundestag schätzt das jährliche Ersparnis auf 300 Euro für einen deutschen Durchschnittshaushalt, nachdem die Umlage abgeschafft wurde.

Was ist die EEG-Umlage?

Die EEG-Umlage war im Erneuerbare-Energien-Gesetz geregelt. Mit Hilfe dieser Umlage wurde der Ausbau von erneuerbaren Energien innerhalb Deutschlands finanziert. Sie wurde jährlich festgelegt und fand sich als Teil der Stromrechnung beim Kunden wieder. Zuletzt betrug die EEG-Umlage 3,72 Cent pro Kilowattstunde, was circa 10 Prozent des durchschnittlichen Strompreises ausmachte.

Auswirkungen für Photovoltaikanlagenbetreiber

Betreiber einer Photovoltaikanlage waren von der Zahlung der EEG-Umlage nicht ganz ausgeschlossen. Seit 2014 mussten Sie für Ihren selbst erzeugten und verbrauchten Strom die Umlage zahlen. Dennoch gab es einige Sonderregelungen, welche im EEG 2021 überarbeitet unter dem Begriff „Eigenversorgung“ dargestellt waren. Inhalt dieser Sonderregelung war unter anderem die Zahlung eines reduzierten Umlagebetrags von 40 Prozent für Anlagenbetreiber. Wer eine Anlage unter 30 kW in Betrieb nahm, war sogar vollständig von der Zahlung der EEG-Umlage befreit. Abgesehen von dem Wegfall der reduzierten Umlage hatte die Abschaffung folglich keine großen Auswirkungen auf die Betreiber einer Photovoltaikanlage.
Abschaffung der EEG-Umlage: Entlastung für Stromkunden
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